Reisebedingungen der Firma Frosch Sportreisen GmbH

Sofern die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen wirksam vereinbart wurden, werden die einzelnen Bestimmungen Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Frosch Sportreisen GmbH (im folgenden "FSG" abgekürzt) abgeschlossenen Pauschalreisevertrages.
Bitte lesen Sie daher in ihrem eigenen Interesse diese allgemeinen Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Buchenden

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde FSG den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von FSG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen.

1.2 Soweit im Reiseprospekt oder sonstigen (offline) Informationen von FSG Preise genannt werden, so entsprechen diese Preise dem jeweiligen Stand bei Drucklegung. FSG behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, wenn die angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes/ der Information verfügbar ist.
In Abhängigkeit von Abflugort, Saisonzeit, und Buchungszeitpunkt entstehen ggf. tagesaktuelle Flugzuschläge. Die Zuschläge werden bei Buchungen im Internet angezeigt. Bei schriftlicher Buchung (per E-Mail, Fax oder Brief) wird der Kunde vor der Buchung von FSG über die Zuschläge informiert.

1.3 Reisevermittler und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von FSG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von FSG hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.4 Nicht von FSG herausgegebene Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen oder Verzeichnisse, sind für FSG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt des Reisevertrages von FSG gemacht wurden.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt FSG den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von FSG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch FSG, an das FSG für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit FSG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FSG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt.

1.8 Die von FSG gegebenen vorvertraglichen Unterrichtungen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.9 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch FSG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FSG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zusenden, wenn der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.10 FSG weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht besteht. Nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Anzahlung und Restzahlung erfolgen zu den in Ziff. 2.1 angegebenen Zeitpunkten, jedoch nicht früher als nach Übergabe des Sicherungsscheins, durch Lastschrifteinzug aufgrund erteiltem SEPA-Lastschriftmandat, falls keine andere Zahlungsweise, z.B. Überweisung, vereinbart ist.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl FSG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist FSG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. dieser Bedingungen zu belasten.

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Leistungsinhalte von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FSG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Eventuelle Entschädigungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte FSG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstattet FSG dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB.

3.3 FSG ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom FSG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn FSG eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von FSG zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber FSG reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber FSG nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

4. Teilnahme-, Nutzungs- , Miet- und Verleihbedingungen für Sportangebote und Sportgeräte

4.1 Nutzungs- und Verleihbedingungen für Mountainbikes (MTBs) und E-Mountainbikes (E-MTBs)

  1. FSG stellt für alle Kunden gem. der jeweiligen Reiseausschreibung MTBs i.d.R. kostenlos zur Verfügung. E-Mountainbikes können gegen Gebühr ausgeliehen werden. Es stehen auch kostenlos  Helme zur Nutzung bereit, die bewusste Nichtnutzung läuft auf eigene Gefahr. Auf geführten Touren besteht immer eine Helmpflicht.
  2. Kunden, die ein Rad nutzen möchten, werden im Rahmen der Bikeanweisung durch den Guide instruiert. Kunden, die auf diese Einweisung verzichten, bestätigen, dass sie mit der ordnungsgemäßen Nutzung von MTBs/ E-MTBs vertraut sind.
  3. Bei der Radvergabe haben die Teilnehmer an der vom MTB-Guide angebotenen Tour Vorrang.
  4. MTBs und E-MTBs, die nicht für Tourteilnehmer benötigt werden, können für eigene Unternehmungen genutzt werden.
  5. Jeder Gast kann selbständig ein E-MTB (kostenpflichtig) und MTB ausleihen. Über die Verfügbarkeit informiert das Centerboard. Die Eintragung ist immer nur für den jeweiligen Nutzungstag zugelassen.
  6. Für Schäden am Material, die durch unsachgemäße Handhabung, Stürze oder sonstiges fahrlässiges Fehlverhalten verursacht werden, haftet der  jeweilige Nutzer.
  7. Die E-MTBs und MTBs sind strikt von Salzwasser und Sand fernzuhalten.
  8. Für jedes Rad steht ein Seilschloss zur Verfügung. Die Räder sind so weit möglichst an feste Gegenstände und  in Sichtweite, sowie mit dem Vorderrad und Rahmen abzuschließen. Der Nutzer haftet im Falle eines Diebstahls.
  9. Vor jedem Fahrtantritt ist der Nutzer verpflichtet, eine Sicherheitsprüfung vorzunehmen: Bremse, Schnellspanner, Lenker- und Sattelklemmung prüfen (7 Punkte Bike-Check wird vom Bike-Guide erklärt).
  10. Schäden oder technische Fehler an den Rädern sind dem Bike-Guide umgehend zu melden (Mängelliste an der  Bike Station)
  11. Schutzpakete: Für EUR 5,-/ 20,- (für E-MTB)  pro Woche kann das genutzte Material gegen Diebstahl und Sturzschäden geschützt werden. Dieses Schutzpaket beinhaltet bei Diebstahl eine Selbstbeteiligung von EUR 100,-/ 350,- (für E-MTB). Grobe   Fahrlässigkeit und Vorsatz sind nicht vom Schutzpaket abgedeckt. Eine Buchung kann vor Reisebeginn über das Kundenportal MyFrosch oder direkt am Urlaubsort vorgenommen werden.

4.2 Teilnahmebedingungen für Biketouren

  1. Die Teilnahme an den Bike-Touren erfolgt für den Kunden ausschließlich auf eigene Gefahr sowie eigenes Risiko. Der Kunde muss in Eigenverantwortung beurteilen und entscheiden, ob er den Anforderungen im konditionellen und fahrtechnischen Können entspricht.
  2. Das Benutzen eines E-MTBs/MTBs auf und abseits öffentlicher Straßen und Wege stellt besondere konditionelle und fahrtechnische Anforderungen an den Kunden und ist mit spezifischen Risiken und Gefahren verbunden, was dem Kunden bewusst ist und er mit vollem Einverständnis in Kauf nimmt.
  3. Der Kunde muss im Rahmen seiner konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst entscheiden, ob er Wegabschnitte ohne sich selbst oder andere zu gefährden befahren kann. Im Zweifel sind Wegabschnitte vor Fahrtantritt zu besichtigen. Danach ist im Zweifel das E-MTB/MTB auf diesem  Wegabschnitt zu schieben oder zu tragen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst oder andere Teilnehmer nicht zu gefährden, eine dem eigenen Können, sowie den Weg- und Sichtverhältnissen angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit zu wählen und  Sicherheitsabstände einzuhalten.
  5. Der Kunde ist sich konkret bewusst und nimmt in Kauf, dass es bei der Teilnahme an allen Touren zu Stürzen und daraus resultierenden - auch schwersten - Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kommen  kann. Auf geführten Touren besteht Helmpflicht und das Tragen von Radhandschuhen wird empfohlen.
  6. Die in den Tourenausschreibungen bereitgestellten Angaben über geplanten Verlauf, Dauer, Streckenlänge, Höhenmeter, sowie den konditionellen oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad, dienen dem Teilnehmer ausschließlich dazu, einen groben Überblick über die zu erwartenden Anforderungen der Tour zu gewinnen. Die Angaben sind unverbindlich.
  7. Die Touren finden in der Natur statt und erschwerende Wetterbedingungen wie Hitze, Kälte, Regen, Nebel,  Sturm und Gewitter können auftreten. Tourenverlauf und -dauer können aus den genannten Witterungs- oder Wegebedingungen Änderungen unterliegen, bei denen Beginn oder Ende sich nach vorn oder hinten verschieben können.
  8. FSG oder deren Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet, den gesamten Tourenverlauf oder Teile davon abzusichern. Über etwaige Gefahren werden die Kunden informiert, sofern diese bekannt sind.
  9. Minderjährige dürfen nur in Begleitung oder mit Vorlage einer unterschriebenen Einverständniserklärung  eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters an den Touren teilnehmen.

4.3 Nutzungs- und Verleihbedingungen für SUPs

  1. FSG stellt für alle Kunden gem. der jeweiligen Reiseausschreibung SUPs i.d.R. kostenlos zur Verfügung. Auch Paddel und Schwimmwesten stehen i.d.R. kostenlos zur Verfügung.
  2. Mit der Nutzung der SUPs bestätigt der Kunde, dass er mit der ordnungsgemäßen Nutzung vertraut ist, über die Organisation und Verwahrung der SUPs vor Ort unterrichtet wurde und im Rahmen einer kurzen Einweisung auf etwaige Gefahren und Gegebenheiten des SUP-Reviers aufmerksam gemacht wurde.
  3. Bei Nutzung der SUPs sollten Schwimmwesten getragen werden. Eine Nutzung ohne Schwimmweste erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Für Schäden am Material, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden, haftet der jeweilige Nutzer.
  5. Der Kunde ist sich konkret bewusst und nimmt in Kauf, dass es bei der Nutzung zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Personen-, Sach- oder Vermögensschäden kommen kann.

4.4 Teilnahmebedingungen für Minderjährige an Erwachsenen-Programmen

  1. Mit Ausnahme der speziellen Kinder- und Jugendprogramme wenden sich alle Sportangebote der FSG an Erwachsene. Diese Programme sind nicht uneingeschränkt für Kinder und Jugendliche geeignet. Auf Kinder und Jugendliche wird keine besondere Rücksicht genommen.
  2. Es liegt in der alleinigen Verantwortung und Sorgfaltspflicht der FSG-Mitarbeiter bei besonderen herausfordernden Programmpunkten über die Eignung der Kinder und Jugendlichen und deren Teilnahme an dem jeweiligen Programm zu entscheiden.
  3. Eine besondere Aufsicht für Kinder und Jugendliche erfolgt weder durch FSG-Mitarbeiter noch durch sonstige beauftragte Personen. Die Aufsicht muss von einer erziehungsberechtigten Person wahrgenommen oder auf eine zu benennende 3. Person übertragen werden.
  4. Sollten Kinder und Jugendliche ein Programm aufgrund von Überforderung oder anderer Umstände abbrechen müssen, so obliegt der Rücktransport zum Hotel den betreffenden aufsichtspflichtigen Personen. Es werden keine Kosten von FSG übernommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FSG unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FSG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FSG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 FSG hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
  • ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
  • ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

Bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen

  • bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
  • ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

Für Bahntickets der Kategorien Flexpreis Touristik/ Flexpreis Europa Touristik/ Sparpreis Touristik/ Sparpreis Europa Touristik der DB , die über FSG gebucht wurden, gelten folgende Bedingungen:

Die Kategorien Flexpreis Touristik und Flexpreis Europa Touristik können bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag des Tickets kostenlos storniert werden. Ab dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung ausgeschlossen.

Die Kategorien Sparpreis Touristik und Sparpreis Touristik Europa können am Buchungstag selbst und bis zum 4. Tag nach dem Tag der Buchung kostenfrei storniert werden. Danach und generell ab 7 Tage vor dem 1. Geltungstag ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen. Bei jeder Stornierung wird eine Gebühr von EUR 10,- pro Ticket berechnet.

Bei einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten werden folgende Pauschalbeträge an den Kunden ausgekehrt: Sparpreis (Europa) Touristik: 2. Klasse: EUR 10,-/ 1. Klasse: EUR 15,-. Flexpreis (Europa) Touristik: 2. Klasse: EUR 16,-/ 1. Klasse: EUR 24,-

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FSG nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

4.5 FSG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FSG nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist FSG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

5.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem FSG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. FSG wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 FSG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn:
FSG in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat.

7.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der FSG ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

7.3 Die späteste Rücktrittsfrist für FSG vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt für von FSG veranstaltete Reisen:

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

Für von FSG vermittelte Reisen gelten die Fristen des jeweiligen Reiseveranstalters.

7.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat FSG unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1 FSG kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch FSG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, es sei denn, dass das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von FSG beruht.

8.2 Kündigt FSG, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, 10. Obliegenheiten des Kunden

9. Obliegenheiten/Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit FSG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche (gem. § 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (gem.§ 651n BGB) geltend machen

  1. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Vertretung von FSG (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
  2. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von FSG wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
  3. Ist ein Vertreter von FSG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel unverzüglich direkt gegenüber FSG unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
  4. Der Vertreter von FSG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von FSG nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen FSG anzuerkennen.
  5. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, nach § 651l BGB kündigen, hat er FSG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von FSG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.3. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von FSG anzuzeigen.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von FSG für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.2 FSG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von FSG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
FSG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch FSG ursächlich waren.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmen

11.1 FSG informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

11.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist FSG verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald FSG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.

11.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird FSG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

11.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte "Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von FSG oder direktüber http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen von FSG einzusehen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 FSG wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

12.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der FSG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3 FSG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass FSG eigene Pflichten verletzt hat.

13. Skipässe

Skipässe werden von FSG als Fremdleistungen vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Skiliftebetreiber, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Der Skipass ist nicht Bestandteil der vertraglichen Reiseleistungen von FSG.
Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an FSG als Inkassobevollmächtigte des Skiliftbetreibers, an den FSG die Zahlung weiterleitet. Bei einer Neu- oder Umbuchung vor Ort in der Schweiz erfolgt die Abrechnung in Landeswährung (CHF).

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Der Kunden und FSG sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

14.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

15. Geltendmachung von Ansprüchen; Information über Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber dem FSG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

15.2 FSG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für FSG verpflichtend würde, informiert der FSG den Kunden hierüber. FSG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FSG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen FSG im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3. Der Kunde kann FSG nur an dessen Sitz verklagen.

16.4. Für Klagen von FSG gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von FSG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FSG vereinbart.

16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und FSG anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17. Allgemeines / Nutzung unverschlüsselte E-Mail

17.1 Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

17.3 Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. FSG übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.

17.4. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder –vermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben, ist:

Frosch Sportreisen GmbH
Dahlweg 112
D-48153 Münster
Tel.: 0251-92788-10
Fax: 0251-92788-50
E-Mail: info@frosch-sportreisen.de
Internet: https://www.frosch-sportreisen.de

Handelsregister AG Münster – HBR Nr. 3470
Geschäftsführer: Holger Schweins/Alexander Heuer
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 126 115 153